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  • Faktenblatt

Inklusive Kultur: Barrierefreiheit und Inklusion in Kultur und Kultureller Bildung

kubia Kompakt #01

Inklusiv ist eine Kulturlandschaft, die allen Menschen offensteht: Alle können ungehindert – ohne auf Barrieren zu stoßen – Kunst- und Kultureinrichtung besuchen und dort arbeiten, sie können selbst künstlerisch aktiv sein und sich kulturell weiterbilden.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt: Die gebaute Umwelt – zum Beispiel öffentliche Gebäude und Plätze, Verkehrsmittel, Arbeitsstätten und Wohnungen –, Gebrauchsgegenstände und Dienstleistungen sowie Medien-, Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote sind so gestaltet, dass sie für alle Menschen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ (Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) §4). Es gibt allerdings vielfältige Formen von Behinderungen. Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung können individuell sehr unterschiedlich sein. In allen Bereichen vollständige Barrierefreiheit für alle zu erreichen, ist deshalb kaum möglich. Dennoch sollte stets die größtmögliche Barrierefreiheit angestrebt werden.

Das BGG und entsprechende Landesgesetze machen allerdings nur für den öffentlich-rechtliche Bereich verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit und nicht für öffentlich zugängliche Orte, Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter. Teilweise ändert sich das ab dem 28. Juni 2025, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt. Es verpflichtet erstmals Akteure der Privatwirtschaft dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. (Siehe kubia Kompakt #02)

Inklusion

Inklusion bedeutet die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben unabhängig von bestimmten Merkmalen wie zum Beispiel einer Behinderung. Es ist nicht Aufgabe der behinderten Personen, die eigene Teilhabe durch An­passungsleistungen zu erreichen. Vielmehr ist es eine staatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Inklusion zu ermöglichen.

Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für Inklusion – im Kulturbereich genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie dem Bildungssystem, dem Gesundheitswesen oder der Arbeits­welt. Doch Barrierefreiheit allein schafft noch keine Inklusion. Denn nur „dabei sein“ ist nicht alles. Ein wesentliches Merkmal von Inklusion ist, dass jeder Mensch aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und es mitgestalten kann. Dabei wird jeder Mensch in seiner Einmaligkeit mit all sei­nen Fähigkeiten, Potenzialen, Bedarfen und Facetten seiner Persönlichkeit anerkannt und nicht auf ein Merkmal reduziert. Deshalb ist eine von Aufgeschlossenheit und Wertschätzung geprägte inklusive Haltung ebenso wichtig wie Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.

„Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein ‚Prozess‘. Selbst wenn inklusive Prozesse nie wirklich abgeschlossen sind, lohnt sich jeder kleine Schritt.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention trat in Deutschland am 26. März 2009 März in Kraft. Sie ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Ver­pflichtung zur Inklusion, auch wenn der Begriff in der deutschsprachigen Fassung gar nicht vorkommt. Denn als ein Grundsatz des Übereinkommens wird „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesell­schaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ (Artikel 3) benannt, was einer Definition von Inklu­sion gleichkommt. Ein Grundgedanke der UN-BRK ist, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und kein Akt der Fürsorge.

In Artikel 30 verpflichten sich die Vertragsstaaten, die „Teilhabe am kulturellen Leben“ zu ermöglichen. Dazu zählt unter anderem:

  • Der „Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken“ etc.
  • „Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft“

Inklusive Kultur

Um jedem Menschen das Recht zu gewähren, Kunst und Kultur nicht nur zu erleben, sondern auch selbst daran mitzuwirken, sind Kultureinrichtungen und Akteure der Kulturellen Bildung gefordert, Barrieren, die das verhindern können, zu senken oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Inklusive Kultur fußt auf vier Säulen:

  1. Barrierefreiheit entlang der Servicekette, also an allen Berührungspunkten, die Kulturbesucher*innen mit einer Kultureinrichtung haben
  2. Inklusive Kulturproduktion unter Einsatz von Mitteln der Barrierefreiheit als künstlerisch-ästhetische Elemente (Aesthetics of Access)
  3. Inklusive Angebote Kultureller Bildung, welche jedem Menschen ermöglichen, den eigenen Stärken und Interessen entsprechend künstlerisch aktiv zu werden und sich kulturell zu bilden
  4. Inklusive Öffnung von künstlerischen Ausbildungswegen und -einrichtungen

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