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Eine ältere Frau in einem gelben Ballett-Kleid steht auf einem Tisch, an dem weitere Personen sitzen. Sie blickt nach rwchts oben. Dorthin wurde das Logo des Fonds Kulturelle Bildung im Alter montiert.
© Felix Hüffelmann | Stephan Mießeler, 2021

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.

Grundsätzliches

Es gibt keine definierte Höchstfördersumme. Beachten Sie aber, dass aus dem Fonds aktuell insgesamt 100.000 Euro vergeben werden, die sich in den letzten Jahren auf ca. zwölf Projekte verteilt haben. Die Fördersummen waren je nach Projektvolumen und weiteren Förderern unterschiedlich.

Nein, Sie können im aktuellen Jahr nur Gelder zur Förderung eines Projekts beantragen, mit dem Sie erst im darauffolgenden Kalenderjahr beginnen. Der Förderzeitraum muss ebenfalls im darauffolgenden Kalenderjahr enden.

Der Durchführungszeitraum Ihres Projekts muss innerhalb des Folgejahrs liegen. Alle Zahlungen müssen innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

Modellhaft ist ein Projekt, das neue Formate oder Ansätze Kultureller Bildung mit Älteren stringent und qualitätsvoll umsetzt, so dass sie vorbildlich sein können für andere Akteur*innen. Ein weiterer Aspekt von Modellhaftigkeit besteht darin, dass das Projekt nachhaltig und passgenau in Bezug auf den Durchführungsort bzw. die Region und auf die beteiligten Menschen gestaltet wird. Modellhafte Projekte, die der Fonds Kulturelle Bildung im Alter prioritär fördert, erreichen zudem Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.

Nachhaltigkeit bedeutet im besten Fall, dass Ihr Projekt Aussicht auf Verstetigung hat. Eine nachhaltige Wirkung kann ein Projekt auch durch neue Kooperationen, Vernetzungen und andere Impulse für die Menschen und die Region erzielen.

Kooperationen

Ja. Wir begrüßen Kooperationen und viele Unterstützer*innen für Ihr Projekt.

Ja. Allerdings sollten die Antragstellenden ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben und das Projekt muss in NRW stattfinden.

Projektfinanzierung

Ausgaben: Personalkosten

Das entscheiden Sie in Abstimmung mit der Person, der Sie das Honorar bezahlen. Das Honorar sollte angemessen sein. Eine Orientierung gibt z. B. diese Aufstellung des NRW Landesbüros freie darstellende Künste (PDF).

Es gibt keine Obergrenze. Die Förderung richtet sich nach den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und Angemessenheit, dementsprechend sollten die gezahlten Honorare angemessen sein.

Ja, Personalkosten, die durch das Projekt entstehen, sollten Sie einplanen.

Ausgaben: Sachkosten

Ohnehin von der Einrichtung genutzte Räume können nicht erstattet werden. Förderfähig – und damit auf dem Bewerbungsformular einzutragen – sind grundsätzlich nur projektgebundene Ausgaben, also Ausgaben, die durch das Projekt anfallen und die tatsächlich in Form von Zahlungsvorgängen erfolgen.

Ja. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist Teil des Projektes, dementsprechend können Sie die Ausgaben hierfür im Bewerbungsformular unter Sachkosten berücksichtigen.

Sie können pauschal Overhead-Kosten in Höhe von bis zu 2,5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter Sachkosten kalkulieren. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus den Gesamtausgaben für Ihr Projekt abzüglich der Leistungen privater Dritter. Die Leistungen privater Dritter sind Einnahmen von Sponsor*innen, Teilnehmer*innen, Zuschauer*innen oder privaten Stiftungen.

Einnahmen

Ja, kalkulieren Sie schon angefragte Förderungen bitte mit ein.

Eine gleichzeitige Antragstellung bei anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, solange dadurch keine Überfinanzierung entsteht oder der Eigenanteil damit gedeckt wird. Allerdings können Sie nicht gleichzeitig Mittel aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds beziehen. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Regionalen Kultur Programm NRW und dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter ist nur dann möglich, wenn damit die Landesförderung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben für Ihr Projekt beträgt.

Eigenanteil

Der Eigenanteil richtet sich nach den sogenannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts. Diese berechnen Sie, indem Sie die Leistungen privater Dritter von den Gesamtausgaben abziehen. Die Leistungen privater Dritter sind Einnahmen von Sponsor*innen, Teilnehmer*innen, Zuschauer*innen oder privaten Stiftungen. Sie müssen zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil erbringen. Bei kommunalen Antragstellern erhöht sich der Mindesteigenanteil auf 20 Prozent.

Der Eigenanteil kann in bar erbracht werden. D. h., dass Sie mindestens zehn Prozent der Ausgaben selbst tragen. Wenn sich Menschen in Ihrem Projekt unentgeltlich bürgerschaftlich engagieren, so kann dieses Engagement mit fiktiven Kosten von 20 Euro pro Stunde als Eigenanteil geltend gemacht werden.

Nur Ausgaben, die Sie explizit für das Projekt tätigen, die Sie also auf der Ausgabenseite des Bewerbungsformulars auch berücksichtigen können, können als Eigenanteil gelten. Technik oder Räume, die Sie ohnehin nutzen, können Sie hier nicht angeben.

Spenden für Ihr Projekt sind erwartete Leistungen privater Dritter und kein Eigenanteil.

Pro Stunde geleisteter ehrenamtlicher Arbeit können Sie 20 Euro als fiktive Ausgaben im vorgesehenen Feld unter „Ausgaben“ eintragen. Max. dürfen Sie 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als fiktive Kosten für Bürgerschaftliches Engagement geltend machen.
Tragen Sie jedoch nicht mehr fiktive Ausgaben für Bürgerschaftliches Engagement ein, als die Höhe des Gesamtbetrags beträgt, den Sie unter „Eigenanteil“ angeben. D.h. dass die einfließenden fiktiven Ausgaben für Bürgerschaftliches Engagement kleiner oder max. gleich hoch wie Ihr Eigenanteil sein müssen.

Nein, dies sind fiktive Kosten. Wenn im Projekt Engagierte eine Aufwandsentschädigung bekommen, fällt diese unter die Personalkosten und die Arbeit ist nicht als Eigenanteil anzurechnen.

Nein, das geht nicht. Ehrenamtliche Arbeit der antragstellenden Person selbst und von Personen, die im Arbeitsverhältnis mit dem/der Antragsteller*in stehen oder die im Vorstand des antragstellenden Vereins sind, kann nicht als Eigenanteil geltend gemacht werden.

Sie haben weitere Fragen?

Wenden Sie sich gerne an:

Ansprechpartnerin

Eine Frau mit lockigem Haar, die ein blaues Hemd trägt, vor orangefarbenem Hintergrund

Imke Nagel