Förderung
Kulturprojekte und Angebote der Kulturellen Bildung sind oft nur mit Fördermitteln umsetzbar. Das gilt auch für die Kulturarbeit mit Älteren genauso wie für Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wir vergeben im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter selbst Fördermittel für modellhafte Projekte mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Außerdem informieren wir über weitere Fördermöglichkeiten.
Fonds Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter unterstützt kubia mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen modellhafte Projekte Kultureller Bildung im Alter. Einreichfrist ist jedes Jahr am 30. September.
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderte Praxis
Jedes Jahr fördern wir aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter rund 10 bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro.
Aktuell geförderte Projekte
Weitere Fördermöglichkeiten
Auch die folgenden Förderprogramme und Wettbewerbe sind interessant für Akteure, die Kulturprojekte mit Älteren umsetzen oder sich für Inklusion, Barrierefreiheit und Diversität in der Kultur einsetzen.
Callforkunst ist eine Plattform, die Hilfe bei der Förderrecherche bietet. Auch eigenen Ausschreibungen können dort eingestellt werden.
Der Deutsche Generationenfilmpreis ist eine einzigartige Plattform, die die Kreativität älterer Menschen feiert und den Dialog der Generationen fördert. Der Bundeswettbewerb wird vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet. Alle Themen, Genres und Umsetzungsformen sind willkommen. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro.
Mit dem 2021 eingerichteten Fonds fördert das Land NRW künstlerische Perspektiven die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen zum Beispiel die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
Die nächste Bewerbungsfrist für Projekte im Jahr 2026 endet voraussichtlich am 30. September 2025.
Die Landesregierung unterstützt das ehrenamtliche Engagement in NRW im Rahmen ihrer Engagementstrategie mmit dem Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“. Das Thema der aktuellen Förderperiode lautet: „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“. Gefördert werden Projekte, die sich an Menschen richten, die von Einsamkeit betroffen oder bedroht sind. Auch Projekte, die für das Thema Einsamkeit sensibilisieren, werden gefördert.
Mit dem Inklusionsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit 2.000 Euro pro Scheck. Die Maßnahmen sollen das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Gefördert wird die inklusive Gestaltung u. a. von Veranstaltungen, Publikationen und
Kulturaktivitäten. Finanziert werden beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher*innen, die Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die barrierefreie Umgestaltung von Webseiten oder die Anschaffungen mobiler Rampen.
Das Programm für inklusive Kunstpraxis (pik) der Kulturstiftung des Bundes soll Zugangs- und Arbeitsbedingungen in Kulturinstitutionen für Künstler*innen mit Behinderungen verbessern. Kultureinrichtungen werden darin bestärkt, inklusiv zu arbeiten, künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen und darin Chancen für künstlerische Innovationen zu entdecken.
Im Rahmen von pik vergibt die Kulturstiftung des Bundes Mentee-Plätze im „Mentoring-Programm für Disabled Leadership“ an Menschen mit Behinderung, die als Künstler*innen tätig sind oder in kunstnahen Arbeitsfeldern wie Kuration, Dramaturgie oder Kunstpädagogik arbeiten. Die Mentor*innen unterstützen sie dabei, sich für Leitungspositionen in Kulturprojekten und ‑einrichtungen aller Sparten zu qualifizieren. Fehlende Aufstiegschancen sollen auf diese Weise ausgeglichen und neue Leitungsmodelle diskutiert werden. Am 13. Dezember 2024 endet die aktuelle Bewerbungsfrist.
Die Aktion Mensch möchte mit ihrem Förderprogramm „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“ dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. Dazu fördert sie Projekte u. a. für Menschen mit Behinderung in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ sowie „Freizeit“. Hierzu zählen beispielsweise Vorhaben in den Bereichen:
- Engagement vor Ort
- Musik und Tanz
- Natur und Umwelt
- Sport und Spiele
- Theater und Kunst
Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu zwölf Monate betragen. Förderanträge können vom bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden.
Kulturelle und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch immer stärker digitale Teilhabe. Nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Das macht die digitale Teilhabe zu einem Grundrecht für alle Menschen. Die Aktion Mensch möchte diese Teilhabe ermöglichen und stärken. Mit dem Aktions-Förderangebot fördert sie inklusive Medienarbeit, die digitale Teilhabe für alle Menschen möglich macht, mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss.
Mit maximal 300.000 Euro fördert die Aktion Mensch auf maximal fünf Jahre befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Dazu zählen inklusive Kulturprojekte, die Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur ermöglichen. Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers. Ebenso unterstützt die Aktion Mensch den Aufbau von Netzwerken, um zum Beispiel die Kultur in einer Stadt inklusiver zu machen.
Das vom Bundesseniorenministerium geförderte Programm „Länger fit durch Musik!“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles und alle Musikensembles aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. In den Jahren 2024 und 2025 sollen jeweils 20 Projekte gefördert werden.
Das Portal der Kulturstiftung der Länder porträtiert das Feld der Kulturellen Bildung in allen 16 Bundesländern. Jedes Land wird mit seinen Besonderheiten vorgestellt – gemeinsam ergeben sie ein Gesamtbild der vielfältigen kulturellen Bildung in Deutschland. Zudem bietet das Portal gebündelte Informationen über regionale Kontaktstellen, Akteur*innen, Termine, Fördermöglichkeiten, Qualifizierungs- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie Forschungsprojekte in den Ländern.
Der Blog Fördermittel-wissenswert bietet
- nützliche Tipps und ausführliche Beispiele, um einen erfolgreichen Förderantrag zu schreiben,
- Informationen zu Stiftungen, öffentlichen Förderprogrammen, Lotterien und Hilfsfonds, um die passende Förderung für ein Projekt zu finden,
- Informationen zur Abwicklung von Fördermitteln bis hin zum Verwendungsnachweis.
Das Monatsinfo im kostenlosen Abonnement gibt Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen und neue Blogbeiträge.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, von Kulturprojekten mit Älteren und von Projekten, die den Generationendialog fördern.