Fonds
Kulturelle Bildung im Alter
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördern wir mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für die Stärkung und Entwicklung Kultureller Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Die Bewerbungsfrist für 2025 ist abgelaufen. Die Ausschreibung für eine Förderung im Jahr 2026 veröffentlichen wir voraussichtlich im Frühjahr 2025.
Ziele
Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.
Geförderte Projekte
Stöbern Sie in den zuletzt aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter geförderten Projekten und lassen Sie sich inspirieren.
Konzeption und Beratung
Gerne beraten wir Sie bei der Konzeption und Planung Ihres Projekts sowie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags. Antragsteller*innen können sich in Einzelterminen oder im Rahmen von Info-Veranstaltungen von kubia beraten lassen. Wir veranstalten außerdem regelmäßig Konzeptlabore, die Ihnen Anregungen und Austausch zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Projekte bieten.
Für alle, die zum ersten Mal einen Antrag auf Förderung aus dem Fonds stellen, ist die Teilnahme an einer digitalen Info-Veranstaltung „Tipps für die Antragstellung“ Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung.
Förderverfahren
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur einladen
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z.B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
- Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
- Entwicklung von wohnortnahen partizipativen Kunst- und Kulturangeboten, besonders in ländlichen Räumen
Jedes Jahr fördern wir – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – aus dem Fonds Kulturelle Bildung 10 bis 15 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 100.000 Euro. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.
Die Bewerbungsfrist für den Fonds Kulturelle Bildung im Alter 2025 ist abgelaufen. Die Ausschreibung für 2026 veröffentlichen wir voraussichtlich im Frühjahr 2025. Wir werden darüber auch in unserem Newsletter informieren.
Die Bewerbungsfrist endet voraussichtlich am 30. September 2025.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Arbeit, der Bildungsarbeit und der Altenpflege, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung ein Projekt der Kulturellen Bildung mit älteren Menschen in NRW umsetzen möchten.
- Antragsteller*innen, die zwei Jahre in Folge eine Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.
- Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. Die Jurymitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von maximal drei Jahren berufen. Bei der Zusammensetzung der Jury achten wir auf sich ergänzende Expertisen in verschiedenen Sparten der Kulturellen Bildung im Alter sowie Fachwissen zu unterschiedlichen Querschnittsthemen wie etwas Demenz oder intergenerationelle Kulturarbeit.
Jurymitglieder 2025
- Peter Hägele, Leiter des Begegnungszentrums | Theaters in der | Meerwiese, Kulturamt der Stadt Münster
- Birgit Hauska, Kuratorin für Medienkunstvermittlung der SK Stiftung Kultur Köln
- Ulrike Kruse, Kulturgeragogin
- Stephanie Sonnenschein, Leiterin der Vermittlung der Oper Köln
- Sophie Voets-Hahne, Kulturgeragogin
Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.
Förderschwerpunkte der letzten Ausschreibungen
- 2025: Geschlechterrollen in Bewegung
- 2024: Kulturteilhabe trotz Altersarmut
- 2023: Formate für Ländliche Räume
- 2022: Generationen für Perspektiven
- Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung, und lassen Sie sich von uns bei der Vorbereitung des Förderantrags beraten. Für Erstantragsteller*innen ist die Beratung in einer unserer Informations-Veranstaltungen „Tipps zur Antragsstellung“ verpflichtend. - Bewerbung
Bis zum 30. September 2025, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden. - Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus. - Förderempfehlung
Bis Anfang November 2024 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat. - Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2026 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen. - Projektstart
frühestens am 1. Januar 2025
Fragen und Antworten
Wir haben häufig gestellte Fragen zum Fonds Kulturelle Bildung im Alter für Sie zusammengestellt.
Links und Downloads
Richtlinien und Orientierung
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes NRW, deshalb ist Kulturförderrichtlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft eine rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter.
Wird bürgerschaftliches Engagement als Eigenanteil geltend gemacht, gilt dafür die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.
Richtlinie zur zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement NRW
Verwendungsnachweis
Alle Tabellen und Dokumente, die Sie benötigen, um ein gefördertes Projekt abzurechnen, finden Sie im folgenden komprimierten Ordner. Bitte laden Sie diesen herunter und entpacken ihn auf Ihrem Computer.
Dokumente für den Verwendungsnachweis (zip)
Öffentlichkeitsarbeit
In allen Ankündigungen und sonstigen Veröffentlichungen zu den geförderten Projekten sind die folgenden beiden Logos abzubilden, zusammen mit dem Förderhinweis „Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.“ oder einem vorangestellten „Gefördert durch:“.
Klicken Sie auf die folgenden Links, um die beiden Logos in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen.
Logo Fonds Kulturelle Bildung im Alter (zip)
Logo Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (zip)
Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, den Fonds Kulturelle Bildung im Alter bekannt zu machen. Nutzen Sie dazu gern unseren Info-Flyer. Wenn Sie uns eine Mail an info@kubia.nrw schreiben, schicken wir Ihnen gedruckte Exemplare des Flyers zu.e
Info-Flyer Fonds Kulturelle Bildung im Alter (PDF)
Evaluation
Förderfonds Kultur & Alter. Evaluation der geförderten Projekte 2012 – 2015
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